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FAQs

  • Wo kann ich mein Kfz an- und abmelden?
    Die Zulassung Ihres Fahrzeugs erfolgt in einer Zulassungsstelle Ihrer Wahl. Gerne übernehmen wir die Kfz-Zulassung für Sie. Bitte bringen Sie die unten angeführten Dokumente bis spätestens 09:15 in unser Büro. Die Anmeldegebühr pro Zulassung inkl. Kennzeichen beträgt €207 (dieser Betrag ist bitte in bar mitzubringen). Für die Kfz-Abmeldung fallen keine Kosten an.
  • Welche Unterlagen brauche ich, um mein Fahrzeug an- bzw. abmelden zu können?
    Anmeldung eines Fahrzeuges: Fahrzeuggenehmigungsdokument (COC-Papier bzw. Übereinstimmungsbescheinigung, Datenauszug oder Einzelgenehmigung) Kaufvertrag oder Rechnung Leasingbestätigung bei Leasingfahrzeugen Vollmacht (wenn man nicht selbst anmeldet) Abmeldung eines Fahrzeuges: Fahrzeuggenehmigungsdokument Zulassungsschein bzw. Scheckkartenzulassungsschein Kennzeichen
  • Was kostet ein Scheckkartenzulassungsschein?
    Bei einem Scheckkartenzulassungsschein erfordert jede Änderung die Beantragung einer neuen Karte, sofern nicht der Umstieg auf einen Papierzulassungsschein gewünscht wird. Die Kosten dafür belaufen sich auf 29,50 Euro.
  • Was muss ich bei der Zulassung eines Wechselkennzeichens beachten?
    Unter einem Wechselkennzeichen können grundsätzlich bis zu 3 Fahrzeuge beantragt werden. Wesentlich ist aber, dass es sich um dieselbe Fahrzeugart handelt. Das bedeutet, dass zwei PKWs unter einem Kennzeichen zugelassen werden können, eine Zulassung eines PKW und eines Motorrads auf dasselbe Kennzeichen hingegen ist ausgeschlossen. Ein Elektro-Fahrzeug und ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor können außerdem nur dann auf ein Kennzeichen zugelassen werden, wenn keine grüne Elektro-Kennzeichentafel verwendet wird.
  • Was habe ich bei einer Änderung meines Hauptwohnsitzes zu beachten?
    Die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer hat der Behörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich das Fahrzeug zugelassen ist, binnen einer Woche jede Änderung von Umständen anzuzeigen, durch die behördliche Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung berührt werden. Bei einem Wohnsitzwechsel in einen anderen Behördenbezirk ist eine Ab- und Anmeldung bei vollen Kosten erforderlich. Die Verpflichtung hinsichtlich der Anzeige einer Änderung des Namens oder des Hauptwohnsitzes besteht nicht, sofern die Änderung innerhalb des örtlichen Wirkungsbereiches derselben Behörde und im Gebiet einer Gemeinde mit derselben Behördenbezeichnung im Kennzeichen erfolgt; die Zulassungsbescheinigung behält in diesen Fällen ihre Gültigkeit. Bitte vergessen Sie auch nicht, der Versicherung den neuen Hauptwohnsitz zu melden, damit Ihre Versicherungsdaten aktuell sind.
  • Wozu brauche ich die Internationale Versicherungskarte (ehem. "Grüne Karte")?
    Mit der Grünen Versicherungskarte bestätigen Sie das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung, wenn Sie im Ausland unterwegs sind. In den EU-Staaten sowie in Island und der Schweiz muss die Grüne Karte nicht verpflichtend mitgeführt werden. In Albanien, Bosnien-Herzegowina, Belarus (Weißrussland), Mazedonien, Montenegro, Moldawien und der Ukraine wird die Grüne Karte hingegen vorgeschrieben. In diesen Fällen reicht aber die sogenannte „Kleine Grüne Karte“, die kostenlos beim Kfz-Haftpflichtversicherer beantragt werden kann. Für Aserbaidschan, Iran, Israel, Marokko, Russland, Tunesien und die Türkei muss eine eigene große Grüne Karte vom Versicherer ausgestellt werden. In diesem Fall erhöht sich auch die Versicherungsprämie für die Dauer der Reise. Können Sie die Grüne Karte bei einer Verkehrskontrolle nicht vorlegen, drohen Verwaltungsstrafen. Die Kontrolle erfolgt bereits an der Grenze. Im Kosovo ist die Grüne Karte übrigens nicht gültig. Hier müssen Sie eine „Grenzversicherung“ abschließen. Grundsätzlich empfiehlt es sich, bei allen Autoreisen ins Ausland eine Grüne Karte mitzuführen, um Probleme zu vermeiden.
  • Bin ich schon versichert, obwohl ich noch keine Polizze erhalten habe?
    Mit Ausstellung der Versicherungsbestätigung im Zuge der Kfz-Zulassung sind Sie bereits Haftpflicht versichert - noch bevor Sie Ihre Polizze erhalten. Hierbei handelt es sich um eine "vorläufige" Deckung.
  • Gilt meine Kfz-Haftpflichtversicherung auch im Ausland?
    Der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung erstreckt sich auf Europa im geografischen Sinn. Jedenfalls bezieht er sich auf das Gebiet der Staaten Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
  • Kann ich meine aktuelle Bonus-Malus-Stufe behalten?
    Bei unserem aktuellen Tarif handelt es sich um eine Fixprämie ohne Bonus-Malus-System. Sollte der Vertrag gekündigt werden, kann die Versicherung eine Schadenfreiheitsbestätigung ausstellen. Es bleibt dem neuen Versicherer überlassen, in welche Stufe Sie gereiht werden.
  • Welche Schäden deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung?
    Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Sach-, Vermögens- und Personenschäden auf, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen: also etwa für Beschädigungen an anderen Fahrzeugen oder Dingen (wie einer Straße, die durch den Austritt von Motoröl verschmutzt wird), nicht aber für Schäden, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen. Denn diese sind nur über eine Kaskoversicherung abgedeckt. Versichert sind Fahrzeughalter, Fahrer, Versicherungsnehmer, Eigentümer und Insassen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt außerdem vor unberechtigten Schadenersatzforderungen gegen Sie als Fahrzeughalter.
  • Wie hoch sind die Zuschläge in der Motorbezogenen Versicherungssteuer bei unterjähriger Zahlung?
    Das Finanzamt verrechnet die Motorbezogene Versicherungssteuer jährlich im Voraus. Möchten Sie unterjährig bezahlen gelten daher folgende Zuschläge für die KFZ-Steuer: Halbjährlich: 6% Vierteljährlich: 8% Monatliche Zahlung: 10% Für Fahrzeuge, die ab 1. Oktober 2020 erstmalig zugelassen wurden, wird kein Zuschlag verrechnet.
  • Welche Schäden deckt die Kaskoversicherung?
    Im Gegensatz zum Basisschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgt der Abschluss einer Kasko-Versicherung auf freiwilliger Basis. Sie versichert – je nach gewähltem Paket und Schutzniveau – gegen Schäden, Zerstörung und Verlust des Fahrzeugs in Folge von Naturgewalten (z.B. Hagel, Steinschlag, Hochwasser), Fremdverschulden (Diebstahl, Vandalismus oder Parkschäden), Einwirkung von Tieren (wie Bisse oder Kollision), Brand, Explosion oder Schmorschäden sowie Glasbruch. Im Rahmen des Vollkaskopakets sind Sie außerdem für den Fall von Eigenschäden abgesichert.
  • Wie lange muss mein Kennzeichen hinterlegt sein, um prämienfrei zu sein?
    Erst wenn die Kennzeichentafeln mindestens 45 Tage hinterlegt wurden, ist für den Hinterlegungszeitraum keine Kraftfahrzeugsteuer bzw. motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten. Der Tag der Hinterlegung und der Tag der Wiederausfolgung werden nicht in die 45 Tage miteinbezogen. Somit sind es insgesamt 47 Tage, in dem die Kennzeichen hinterlegt sein müssen, damit keine Prämie vom Versicherer anfällt. Für die Hinterlegung fallen keine Gebühren an.
  • Ist mein Fahrzeug auch während einer Stilllegung versichert?
    Wird Ihr Fahrzeug durch Hinterlegung von Kennzeichentafeln stillgelegt, ist es im Rahmen der Kaskoversicherung, wenn das Garagenrisiko gewählt wird, auch während dieses Zeitraumes versichert. Wichtig: Bitte vergessen Sie nicht, uns die Aufhebung einer Stilllegung unverzüglich zur Kenntnis zu bringen!
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